Erneuerungswahlen der GemeindebehördenGemäss Dekret des Regierungsrates (Amtsblatt vom 26. Oktober 2021) finden am 15. Mai 2022 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen in Tuggen folgende Wahlen statt:
1. Gemeindepräsident Amtsdauer 2 Jahre 2. Gemeindesäckelmeister Amtsdauer 2 Jahre 3. 3 Mitglieder des Gemeinderates Amtsdauer 4 Jahre 4. 3 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission Amtsdauer 2 Jahre 5. Vermittler/in Amtsdauer (Ersatzwahl) 2 Jahre
(Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermassen auf Frauen und Männer.) Dokument Eerneuerungswahlen_Anzeige_Gemeinde_Tuggen.docx (docx, 47.2 kB) Datum der Neuigkeit 28. Jan. 2022
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