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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Schwyz

Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer erhöhten Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Schwyz ab sofort ein Feuerverbot.

Es gilt neu die Warnstufe 4, «grosse Gefahr».

Es ist bis auf Widerruf im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald und in Waldesnähe (Abstand mindestens 50 m) Feuer zu entfachen. Aufgrund der Gefahr durch Funkenflug ist auch das Feuern in sämtlichen Feuer-stellen und Einweggrills – ungeachtet des Standorts im Freien – verboten. Ebenso ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder feuerbetriebene Heissluftballone/Himmelslaternen steigen zu lassen.

Gestattet bleibt das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, diese Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen und Löschmaterial bereit zu halten.

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen dauert die Schönwetterperiode bis mindestens Anfang kommen-der Woche an. Kurze Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Feuerverbot ausser Kraft gesetzt werden.



Datum der Neuigkeit 11. Aug. 2022