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Bitte Bäume und Sträucher zurückschneiden!

Die Liegenschaftsbesitzer werden ersucht, die Bäume und Sträucher auf ihren privaten Grundstücken bis spätestens Mitte November 2022 so zurückzuschneiden, dass der Verkehr auf Strassen und Plätzen sowie auf Fusswegen nicht durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Zweige behindert wird. Strassenbeleuchtungen und Verkehrssignalisationen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Auch der Winterdienst muss hindernisfrei durchgeführt werden können. Zudem sind bei Ein- und Ausfahrten die erforderlichen Sichtfelder freizuhalten.

Gestützt auf § 38, § 41 und § 43 des Strassengesetzes vom 15. September 1999 (SRSZ 442.110) wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Unfällen und Schäden, welche auf die erwähnten Ursachen zurückzuführen sind, der Grundeigentümer infolge Nicht-Wahrnehmens seiner Verantwortung schadenersatzpflichtig und haftbar wird. Die Verkehrsteilnehmer sowie die Strassenunterhaltsdienste danken für das Verständnis zugunsten sicherer Verkehrswege und hindernisfreier Trottoirs.

Bezirk und Gemeinde Tuggen

 

Den Entsorgungskalender sowie das Entsorgungsmerkblatt der Gemeinde Tuggen finden Sie angehängt. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der ZAM Geschäftsstelle unter Tel. 055 462 14 50.


Dokument Entsorgungskalender_2022_inkl._Merkblatt.pdf (pdf, 438.9 kB)


Datum der Neuigkeit 4. Okt. 2022