Budget der Gemeinde TuggenDer Gemeinderat Tuggen gibt bekannt, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 mit Entscheid vom 26. Januar 2023 vollumfänglich abgewiesen hat. Das Budget der Gemeinde Tuggen und der gesenkte Steuerfuss von 139 Prozent einer Einheit haben somit per sofort Gültigkeit erlangt. Der Gemeinderat Tuggen gibt bekannt, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 mit Entscheid vom 26. Januar 2023 vollumfänglich abgewiesen hat. Das Budget der Gemeinde Tuggen und der gesenkte Steuerfuss von 139 Prozent einer Einheit haben somit per sofort Gültigkeit erlangt.
Das Verwaltungsgericht stellt keine Verletzung des Stimmrechts des Beschwerdeführers fest. Darüber hinaus weist das Gericht darauf hin, dass Stimmberechtigte gut beraten seien, Detailfragen vorgängig zu der Gemeindeversammlung zu stellen bzw. die Fragen vorgängig einzureichen. Nichtsdestotrotz nimmt der Gemeinderat den Wunsch der Gemeindeversammlung nach detaillierteren Informationen vor Ort wahr und wird inskünftig an den Versammlungen die technischen Hilfsmittel bereitstellen, um zu Detailposten Auskunft geben zu können. Da sich aufgrund der Beschwerde zeitliche Ressourcenprobleme betreffend der Vorbereitung des Abstimmungstermins bezüglich Teilprojekt «Strassenraumgestaltung Dorfkern» vom 12. März 2023 ergeben haben, wird der Abstimmungstermin auf den 18. Juni 2023 verschoben.
Datum der Neuigkeit 31. Jan. 2023
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