Hinterlegung Testamente – Erbverträge – EheverträgeHinterlegung Testamente – Erbverträge – Eheverträge
Erfolgt ab 1. Januar 2013 beim Einwohneramt am Wohnsitz der verfügenden Person (§ 40 EG ZGB neu). Bei einem Wegzug werden die Verfügungen von Todes wegen und Eheverträge der wegziehenden Person ausgehändigt oder nachgesendet. Die Hinterlegung oder Nachsendung kostet Fr. 40.- (unter § 16a Gebührenordnung für die Verwaltung und Rechtspflege) Preis: 40.00 Fr.
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