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Beglaubigungen

Zuständiges Amt: Kanzlei
Verantwortlich:

Die amtliche Beglaubigung besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson über die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens, die Übereinstimmung einer Abschrift, eines Auszuges oder einer anderen Wiedergabe mit dem vorgelegten Schriftstück.
Eine Unterschrift oder ein Handzeichen darf nur beglaubigt werden, wenn in Gegenwart der Beglaubigungsperson die Unterschrift oder das Handzeichen vollzogen oder von der betreffenden Person als echt anerkannt wird.

Preis: 25.00 Fr.


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