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Rechnungsprüfungskommission

Beschreibung Rechnungsprüfungskommission

Aufgaben

Die Rechnungsprüfungskommission prüft den Finanzhaushalt der Gemeinde und deren Anstalten. Sie prüft die Haushalts- und Buchführung und die Rechnungslegung in formeller, rechtlicher und materieller Hinsicht und prüft die Existenz des internen Kontrollsystems (IKS).

Sie prüft den Finanzhaushalt mit

  1. ordentlichen Prüfungen, die sich nach einem durch sie definierten Prüfplan mit Schwerpunkten richten
  2. Zwischenprüfungen und
  3. unangemeldeten Prüfungen

Diese Prüfungen umfassen

  1. in formeller Hinsicht insbesondere die rechnerische Richtigkeit der Daten und die Vollständigkeit der Aufzeichnungen und Belege
  2. in rechtlicher Hinsicht insbesondere die Einhaltung der für den Finanzhaushalt massgeblichen Verfassungs-, Gesetzes-, Verordnungs- und weiteren Ausführungsbestimmungen
  3. in materieller Hinsicht insbesondere die Überprüfung der Tragbarkeit der Ausgaben, die Angemessenheit der Investitionen und die Entwicklung des Finanzhaushalts
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