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Bestellung zivilstandsamtlicher Dokumente

Die benötigen einen Auszug aus dem schweizerischen Personenstandsregister (Register Infostar). Auf dieser Seite erfahren Sie, wo Sie die gewünschten Dokumente bestellen können und bei welchem Ereignis welches Zivilstandsamt zuständig ist.

Bei welchem Zivilstandsamt kann was bestellt werden?

Heimatschein

Zivilstandsamt vom Heimatort

  • Bei mehreren Heimatorten kann gewählt werden bei welchem Zivilstandsamt
  • Kann ausschliesslich für Schweizer Bürger ausgestellt werden
Personenstandsausweis
(=Zivilstandsnachweis)

Zivilstandsamt vom Heimatort

  • Bei mehreren Heimatorten kann gewählt werden bei welchem Zivilstandsamt
  • Bei Ausländer: Ausstellung durch Zivilstandsamt am Wohnsitz (nur möglich, wenn die Person im Infostar erfasst ist)
Familienausweis

Zivilstandsamt vom Heimatort

  • Bei mehreren Heimatorten kann gewählt werden bei welchem Zivilstandsamt
  • Bei Ausländer: Ausstellung durch Zivilstandsamt am Wohnsitz (nur möglich, wenn die Person im Infostar erfasst ist)
Geburtsurkunde Zivilstandsamt vom Geburtsort
Eheurkunde Zivilstandsamt vom Eheschliessungsort
Todesurkunde Zivilstandsamt vom Todesort
Scheidungsurteil Gericht, welches die Scheidung ausgesprochen hat

 

Welches Zivilstandsamt ist zuständig?

 

Anerkennung Jedes Zivilstandsamt in der Schweiz
Ehevorbereitungsverfahren
Eheschliessung
Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams
Jedes Zivilstandsamt in der Schweiz
Vorbereitungsverfahren
Eintragung Partnerschaft
Zivilstandsamt am Wohnsitz einer der beiden Partner/innen
Jedes Zivilstandsamt in der Schweiz
Namenserklärung Jedes Zivilstandsamt in der Schweiz
Namensänderung Zuständige kantonale Stelle am Wohnsitz der betroffenen Person
Kanton Schwyz: Departement des Innern des Kantons Schwyz
Vorsorgeauftrag Jedes Zivilstandsamt in der Schweiz

Heimatort

In der Schweiz entspricht der Heimatort oder Bürgerort derjenigen Gemeinde, in der ein Schweizer Bürger oder eine Schweizer Bürgerin das Bürgerrecht erhalten hat. Er ist also weder mit dem Geburtsort noch mit dem Wohnort gleichzusetzen. Er wird auf allen Zivilstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heirats- oder Todesschein) und Ausweisen (Pass oder Identitätskarte) von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern aufgeführt, dies im Unterschied zu anderen Ländern, die den Geburtsort aufführen.

In der Alten Eidgenossenschaft war der Heimatort der Ort, an dem die Vorfahren lebten, wo sie Rechte und Pflichten sowie ihr Bürgerrecht erworben hatten. Heutzutage ist der Heimatort praktisch nur noch für die Bestellung von zivilstandsamtlichen Dokumenten relevant.

Sie wissen nicht, welches Zivilstandsamt für Ihren Heimatort zuständig ist?

Unter diesem Link können Sie anhand Ihres Heimatortes die Kontaktdaten Ihres Zivilstandsamt finden.