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Familie

Kinderbetreuung

Das kantonale Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) bezweckt im Rahmen der familienergänzenden Kinderbetreuung:
a) die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu erleichtern;
b) die Integration und Chancengerechtigkeit für die Kinder zu verbessern;
c) die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern.

Eltern aus dem Kanton Schwyz können seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juni 2024 ein Gesuch für Kinderbetreuungsbeiträge unter sz.kibon.ch bei ihrer Wohngemeinde einreichen. Die ersten Auszahlungen der Kinderbetreuungsbeiträge erfolgen im August 2024.

Umfassende Informationen zum Kinderbetreuungsgesetz finden Sie auf der Website des Kantons Schwyz. Das Amt für Gesundheit und Soziales präsentiert auf der Seite Kinderbetreuung die gesetzlichen Grundlagen und ergänzende Hinweise.

Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Sozialdienst unter der Telefonnummer 055 465 65 35 oder per E-Mail sozialdienst@tuggen.ch zur Verfügung.