Schulrat
Beschreibung Schulrat
Der Schulrat übt die unmittelbare Aufsicht über die vom Schulträger geführten Schulen aus. Er ist für strategische Belange der Schule zuständig und vertritt die Schule nach aussen (§ 63 VSG).
Der Schulrat übt die unmittelbare Aufsicht über die vom Schulträger geführten Schulen aus. Er ist für strategische Belange der Schule zuständig und vertritt die Schule nach aussen (§ 63 VSG).