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Vermittleramt

Beschreibung Vermittleramt

Der Vermittler bzw. die Vermittlerin hat primär die Aufgabe, die Parteien auszusöhnen, d.h. auf einen Vergleich oder eine Klageanerkennung hinzuwirken und die Parteien von unnützen oder offensichtlich aussichtslosen Klagen abzuhalten; und sekundär bei Scheitern der Aussöhnung (§§ 87 ff. ZPO, 7 GO) bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.- einen Entscheid zu fällen bzw. bei Streitigkeiten aus landwirtschaftlicher Pacht sowie bei solchen bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.- den Parteien einen Urteilsvorschlag zu unterbreiten.

Tel. Nr. 055 460 16 33

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