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Anlassbewilligung

Eine Anlassbewilligung benötigen Sie gestützt auf § 1 Abs. 1 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG, SRSZ 333.100) dann, wenn Sie an einer Veranstaltung Speisen und/oder Getränke verkaufen. Die Bewilligung wird einer bestimmten Person für einen bestimmten Anlass erteilt. Das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung können Sie online ausfüllen.

Für die Reservation von gemeindeeigenen Liegenschaften oder Raumreservationen ist die Abteilung Liegenschaften zuständig.