Neues EW-Reglement per 9. Juni 2026 in Kraft getreten
An der Urnenabstimmung vom 8. März 2026 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Tuggen das totalrevidierte EW-Reglement angenommen. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat das totalrevidierte EW-Reglement mit Beschluss Nr. 360/2026 vom 19. Mai 2026 ohne Auflagen genehmigt.
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 127 hat der Gemeinderat das genehmigte totalrevidierte Reglement über die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie inklusive Anhänge 1-3 per 9. Juni 2026 in Kraft gesetzt.
Das bisherige EW-Reglement vom 27. November 2009 wurde dementsprechend auf den Zeitpunkt des lnkrafttretens des neuen EW-Reglements aufgehoben.