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AHV-Zweigstelle

Beschreibung AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen den Einwohnern und der kantonalen Ausgleichskasse. Gerne beraten wir Sie in allen Sozialversicherungsfragen.
Sie können sämtliche Formulare und Merkblätter über die Webseite der Ausgleichskasse Schwyz herunterladen oder bei uns auf der AHV-Zweigstelle beziehen.

Fragen

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die AHV-Zweigstelle Tuggen wenden. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare und geben Ihnen weitere Auskünfte.

Wohin sollen ausgefüllte Formulare geschickt werden?

Gerne dürfen Sie ausgefüllte und unterschriebene Formulare entweder der AHV-Zweigstelle oder direkt der Ausgleichskasse einreichen.

Ausgleichskasse Schwyz
IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Postfach 53
6431 Schwyz

Telefon 041 819 04 25
E-Mail info@aksz.ch
Homepage www.aksz.ch

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende, als selbstständigerwerbende oder nichterwerbstätige Person. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung) / MV (Mutterschaftsversicherung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • EL (Ergänzungsleistungen)

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.